Spendenabsetzbarkeit (Spendenbegünstigung)

Der Trägerverein des ZMV, der Verein „Freunde des Zentrums für Musikvermittlung“, ist ab 1.1.2024 als spendenbegünstigte Institution anerkannt.
Registrierungsnummer: BI-24093

Folgende Zuwendungen an das ZMV können als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden:

  • Fördernde Mitgliedschaften (ab 200,-)
  • Patenschaften
  • Spenden ab € 100,-

Die Berücksichtigung als Sonderausgabe kommt nur in Betracht, wenn die Spenderin/der Spender dem ZMV Vor- und Zuname gemäß Melderegister sowie Geburtsdatum bekannt gibt. Die Meldung an das Finanzamt und steuerliche Berücksichtigung erfolgen dann automatisch.

Durch Angabe dieser Daten erkärt sich die Spenderin/der Spender mit der automatischen Übermittlung der Zuwendung an das Finanzamt bis auf Widerruf (also auch für Folgejahre) einverstanden.

EIn Widerruf ist jederzeit möglich, dann ist jedoch keine steuerliche Absetzbarkeit der Zuwendung möglich.

Details siehe:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/informationen-für-spenderinnen-und-spender/informationen-fuer-spender.html

Wenn Sie die automatische Meldung an das Finanzamt und die steuerliche Nutzung als Sonderausgabe wünschen, tragen Sie bei Ihrer Überweisung bitte in das Feld „Verwendungszweck“ das Kennwort „Steuernutzung“, Ihr Geburtsdatum und Ihren Namen, genau gemäß Melderegister, ein. Das Feld „Zahlungsreferenz“ muss gleichzeitig leer bleiben. Die erstmalige Übermittlung dieser Daten gilt auch für Folgejahre bis auf Widerruf, die Daten müssen in Folgejahren nicht erneut angegeben werden.

Wenn Sie keine Meldung an das Finanzamt mehr wünschen, senden Sie Ihren Widerruf per Mail an: buchhaltung@musikvermittelt.at

QR code Konto

Konto:
Freunde des Zentrums für Musikvermittlung
IBAN: AT27 2011 1295 1864 4500
Erste Bank BLZ 20111
BIC: GIBAATWWXXX

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